Die Zahlung einer
 Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der
 privaten Wohnung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften.
 Hierauf haben sich nach Angabe des Thüringer Finanzministeriums die
 Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Ländern geeinigt. Voraussetzung ist,
 dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen
 Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht
 übersteigt.
Hierzu führt das
 Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:
-  „Wer privaten Wohnraum zur 
 Verfügung stellt, muss dafür auch verbrauchsabhängige Kosten, wie Strom,
 Wasser, Abwasser und Energiekosten zahlen. Eine Aufwandspauschale federt diese
 Kosten ab. Es kommt jetzt darauf an, den Geflüchteten schnell und unkompliziert
 zu helfen. Helfenden dürfen nicht noch zusätzliche Hürden in den Weg gestellt
 werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
-  Der Beschluss gilt zunächst nur 
 für das Jahr 2022.
-  In Thüringen bietet u.a. der 
 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt seinen Bürgern bereits eine Entschädigung für die
 Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge in privaten Wohnungen an. „Ich gehe
 davon aus, dass eine landesweite Regelung dazu in den nächsten Wochen
 abgestimmt werden wird“, so Taubert.
 Thüringer Finanzministerium,
 Pressemitteilung
 v. 7.4.2022; NWB
 
 
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