Die neue Bundesregierung plant, die
		Mietpreisbremse über den 31.12.2025 hinaus bis zum 31.12.2029 zu
		verlängern.
Hintergrund: Bei der
		Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck
		es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen.
		Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse
		Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die
		Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen
		Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so
		ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die
		ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen
		und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser
		orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche
		Vergleichsmiete.
Hierzu führt das
		Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weiter aus:
		
- 
Die Mietpreisbremse gilt in 
 Gebieten mit einem angespannten
 Wohnungsmarkt. Die
 Landesregierungen können betreffende Gebiete
 durch Rechtsverordnung bestimmen.
- 
Das geltende Recht sieht vor, 
 dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht
 wird, spätestens mit Ablauf des
 31.12.2025 außer
 Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse
 spätestens ab dem 1.1.2026 keine Anwendung mehr.
- 
In ihrem jeweiligen 
 Geltungsbereich hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg zumindest moderat
 verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die die
 Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das trifft insbesondere
 Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung
 führen.
- 
Mit der nunmehr beschlossenen 
 Formulierungshilfe soll die Verordnungsermächtigung für die
 Mietpreisbremse bis zum
 31.12.2029 verlängert werden. Den
 Landesregierungen wird so ermöglicht, durch Rechtsverordnung auch über den
 31.12.2025 hinaus
 Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die
 Mietpreisbremse zur Anwendung gelangen soll.
Hinweise: Die
		Verlängerung der Mietpreisbremse sollte eigentlich bereits in der letzten
		Legislaturperiode beschlossen werden. Wegen des vorzeitigen Endes der
		Regierungskoalition wurde das Gesetz allerdings nicht mehr verabschiedet. Das
		neue Gesetz soll nun in den Deutschen Bundestag eingebracht werden und muss das
		weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung v.
		28.5.2025;
		NWB
 
					 
												
Neueste Kommentare