Die Mindestlohnkommission hat am
27.6.2025
einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum
1.1.2026 auf
13,90 € und zum 1.1.2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde zu
erhöhen. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, die noch formell umgesetzt
werden muss.
Hintergrund: Seit dem
1.1.2025 beträgt
der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € brutto je Zeitstunde.
Die Anpassung des gesetzlichen
Mindestlohns erfolgt durch einen Beschluss der Mindestlohnkommission. Dabei
orientiert sich die Kommission im Rahmen einer Gesamtabwägung nachlaufend an
der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns
von Vollzeitbeschäftigten, um die in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten
Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission
vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns ohne Zustimmung des Bundesrates für
alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer verbindlich machen.
Hierzu führt die
Mindestlohnkommission u.a. weiter aus:
-
Die Erhöhungsschritte sind
Ergebnis einer Gesamtabwägung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen
Mindestlohns festigt sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und
hinsichtlich der Konjunktur berücksichtigt. -
Die vorliegenden Erkenntnisse
zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die im
Mindestlohngesetz genannten
Evaluationskriterien hat die Kommission im Rahmen ihres Fünften Berichts an die
Bundesregierung umfassend dokumentiert, der gemeinsam mit diesem Beschluss
veröffentlicht wird. Die Mindestlohnkommission hat die Möglichkeit zur
Durchführung einer Anhörung genutzt. Die Stellungnahmen sind in einem
Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission
enthalten. -
Einzelne Gesichtspunkte wurden
in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Vor dem Hintergrund
der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der
Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält die
Mindestlohnkommission den Vorschlag der Vorsitzenden für vertretbar, den
Mindestlohn in diesen Schritten zu erhöhen, um den Mindestschutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.
Hinweis: Der Beschluss
der Mindestlohnkommission muss formell vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales durch Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Quelle: u.a. Beschluss der
Mindestlohnkommission vom 27.6.2025; NWB
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