Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und
Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende
Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:

  • Der Sachbezugswert für die Überlassung einer
    Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt
    bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat (kalendertäglich:
    9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01
    € und bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €.

  • Der Sachbezugswert für die freie oder
    verbilligte Verpflegung
    steigt bundeseinheitlich von 333
    € auf 345 € pro Monat.

Für die jeweiligen Mahlzeiten
gelten folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69
    €/2,30 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132
    €/4,40 €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132
    €/4,40 €).

Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei
11,51 €.

Hinweis: Die neuen Werte sind ab
dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres anzuwenden.

Quelle: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung, am 19.12.2025 vom Bundesrat beschlossen,
BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss); NWB