Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und
Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende
Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:
-
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer
Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt
bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat (kalendertäglich:
9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01
€ und bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €. -
Der Sachbezugswert für die freie oder
verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 333
€ auf 345 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten
gelten folgende Werte:
-
Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69
€/2,30 €), -
Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132
€/4,40 €), -
Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132
€/4,40 €).
Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei
11,51 €.
Hinweis: Die neuen Werte sind ab
dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres anzuwenden.
Quelle: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung, am 19.12.2025 vom Bundesrat beschlossen,
BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss); NWB

Neueste Kommentare