Für Gutverdiener sollen zum 1.1.2027 die Beitragsbemessungsgrenzen
in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Das geht aus der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 hervor, die das Kabinett am
7.10.2026 beschlossen hat. Der Bundesrat muss der Verordnung noch
zustimmen.

Folgende Werte sind
vorgesehen:

  • In der gesetzlichen
    Krankenversicherung
    soll sich die
    Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf jährlich
    76.500 Euro beziehungsweise 6.375 Euro im Monat erhöhen. 2026 waren es noch
    69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im
    Monat.

  • Die Versicherungspflichtgrenze in der
    gesetzlichen Krankenversicherung
    soll sich 2027 auf jährlich
    84.150 Euro beziehungsweise monatlich 7.012,50 Euro belaufen. 2026 waren es
    noch 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.

    Hinweise: Die
    Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem
    Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.
    Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.

    Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den
    Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert
    sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat
    krankenversichern lassen.

  • Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der
    allgemeinen Rentenversicherung
    sollen steigen: auf 106.200
    Euro im Jahr beziehungsweise 8.850 Euro im Monat. 2026 belief sich die Grenze
    auf jährlich 101.400 Euro beziehungsweise 8.450 Euro im
    Monat.

  • In der knappschaftlichen
    Rentenversicherung
    soll sich die Einkommensgrenze von 10.900
    Euro im Monat auf 130.800 Euro im Monat erhöhen. In der knappschaftlichen
    Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt
    die besondere gesundheitliche Beanspruchung von
    Bergleuten.

  • Das Durchschnittsentgelt in der
    Rentenversicherung
    , das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im
    jeweiligen Kalenderjahr dient, soll 2027 53.452 Euro im Jahr betragen. 2026
    waren es 51.944 Euro.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 7.10.2026,
NWB