Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem sog. Aktivrentengesetz
zugestimmt. Das Aktivrentengesetz wurde am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt
verkündet, sodass es zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist.
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die die gesetzliche
Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie
können dabei bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen dagegen weiterhin gezahlt
werden.
Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
ab Erreichen der Regelaltersgrenze (grundsätzlich Vollendung des 67.
Lebensjahres, jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Übergangsregelungen je nach Geburtsjahrgang). Dabei erfolgt die Begünstigung
unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den
Rentenbezug aufschiebt.
Hinweis: Die Aktivrente gilt
nicht für Selbständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamte.
Quelle: Aktivrentengesetz, BGBl. 2025 I Nr. 361 vom 23.12.2025;
hierzu auch
Bundesregierung online (FAQ);
NWB

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