Angesichts des beständigen Abklingens der Corona-Infektionszahlen
		besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.5.2022
		hinaus zu verlängern. Hierauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
		(BMAS) hingewiesen.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch
		danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das
		Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche
		Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Dies ist eine unlizenzierte Version der NWB WebNews und nur zu Testzwecken geeignet.
Das BMAS wird hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig
		gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren
		Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher
		Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen
		Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders
		bewährt haben.
Darüber hinaus beobachtet das BMAS das Infektionsgeschehen auch
		weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs
		rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.
BMAS online, Meldung v. 20.5.2022; NWB
					
												
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