Einen Tag nach dem Bundestag hat
		der Bundesrat am 25.6.2021 das „Gesetz zur Vereinheitlichung des
		Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ gebilligt
		(BR-Drucks. 569/21
		  (Beschluss)).
U.a. wird mit dem Gesetz das
		Stiftungszivilrecht durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen
		abschließend im BGB geregelt. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum
		Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung
		und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche
		bestehende Vorschriften wurden geändert.
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Zusätzlich wird ein zentrales
		Stiftungsregister mit Publizitätswirkung
		eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Geführt wird es vom Bundesamt der
		Justiz. Dadurch soll für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht
		übersichtlicher und verständlicher werden.
Der Vorlage zufolge beruht das
		Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen
		Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und
		Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht habe immer
		wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen
		geführt, so die Bundesregierung.
Bundesrat online;
		NWB
 
					 
												
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