Der Bundesrat hat am
25.6.2021 das
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur
Änderung weiterer Gesetze verabschiedet (BR-Drucks. 509/21
(Beschluss)
).

Hintergrund: Durch die
Verlagerung von Firmen und Leistungen in sog. Steueroasen entgehen dem
deutschen Fiskus jährlich erhebliche Steuereinnahmen.

Mit dem Gesetz sollen Staaten, die
anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen,
Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung verbindlicher BEPS-Mindeststandards
nicht erfüllen, dazu angehalten werden, Anpassungen in Richtung einer Umsetzung
und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen.

Zu diesem Zweck sollen Personen und
Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche
Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu natürlichen oder
juristischen Personen in diesen Steuerhoheitsgebieten fortzusetzen oder
aufzunehmen.

Das Gesetz nimmt die
Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur EU-Liste nicht
kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. Schwarze Liste) auf. Die
Umsetzung der Abwehrmaßnahmen dient einem koordinierten Vorgehen der
Mitgliedstaaten und verspricht auf diese Weise eine größtmögliche
Effektivität.

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Hinweis: Das Gesetz tritt
am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einen Überblick über die Regelungen können
Sie unserem
ReformRadar Gesetz zur Abwehr von
Steuervermeidung entnehmen.

Bundesrat online;
NWB