Für Gutverdiener sollen zum 1.1.2027 die Beitragsbemessungsgrenzen
in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Das geht aus der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 hervor, die das Kabinett am
7.10.2026 beschlossen hat. Der Bundesrat muss der Verordnung noch
zustimmen.
Folgende Werte sind
vorgesehen:
-
In der gesetzlichen
Krankenversicherung soll sich die
Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf jährlich
76.500 Euro beziehungsweise 6.375 Euro im Monat erhöhen. 2026 waren es noch
69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im
Monat. -
Die Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung soll sich 2027 auf jährlich
84.150 Euro beziehungsweise monatlich 7.012,50 Euro belaufen. 2026 waren es
noch 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.Hinweise: Die
Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem
Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.
Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den
Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert
sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat
krankenversichern lassen. -
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der
allgemeinen Rentenversicherung sollen steigen: auf 106.200
Euro im Jahr beziehungsweise 8.850 Euro im Monat. 2026 belief sich die Grenze
auf jährlich 101.400 Euro beziehungsweise 8.450 Euro im
Monat. -
In der knappschaftlichen
Rentenversicherung soll sich die Einkommensgrenze von 10.900
Euro im Monat auf 130.800 Euro im Monat erhöhen. In der knappschaftlichen
Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt
die besondere gesundheitliche Beanspruchung von
Bergleuten. -
Das Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im
jeweiligen Kalenderjahr dient, soll 2027 53.452 Euro im Jahr betragen. 2026
waren es 51.944 Euro.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 7.10.2026,
NWB

Neueste Kommentare