Die Bundesregierung hat am
		24.7.2024 den
		Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung
		des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)
		beschlossen. Ursprünglich wurde das Gesetz vom Bundesfinanzministerium als sog.
		JStG 2024 II in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und u.a. um Maßnahmen
		des sog. Wachstumspakets ergänzt.
Inhaltlich
		hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw.
		Regelungsbereiche:
Anpassungen des
		Einkommensteuertarifs:
- 
Anhebung des in den 
 Einkommensteuertarif integrierten
 Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084
 € im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 € auf 12.336
 €
- 
Anhebung des steuerlichen 
 Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60
 € auf 6.672 € und ab dem VZ 2026 um 156 € auf 6.828
 €
- 
Anpassung der übrigen 
 Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die
 VZ 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog.
 „Reichensteuer“)
- 
Anhebung der 
 Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für
 die VZ 2025 und ab 2026
Aufträge aus dem
		Koalitionsvertrag:
- 
Überführung der 
 Steuerklassen III und V in das
 Faktorverfahren
- 
Anpassungen bei den Regelungen 
 zur Gemeinnützigkeit
- 
Mitteilungspflicht über innerstaatliche 
 Steuergestaltungen
Maßnahmen des
		Wachstumspakets:
- 
Reform der 
 Sammelabschreibungen durch Einstieg in die
 Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung (Anhebung auf 5.000
 €)
- 
Fortführung der 
 degressiven Abschreibung für im Zeitraum
 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des
 Anlagevermögens (§ 7
 Abs. 2 EStG) und Wiederanhebung auf das Zweieinhalbfache
 des bei der linearen Abschreibung in
 Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens 25 Prozent
- 
Ausweitung der steuerlichen 
 Forschungsförderung
Weitere
		Maßnahmen:
- 
Anhebung des 
 Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 €
 auf 255 € monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2026 auf
 259 € monatlich
- 
Erhöhung des 
 Sofortzuschlages im
 SGB II,
 SGB XII,
 SGB XIV,
 AsylbLG und
 BKGG ab Januar 2025 von 20 € auf 25 €
 monatlich
- 
Steuerbefreiung der 
 Stiftung Generationenkapital
- 
Digitalisierung der 
 Sterbefallanzeigen
- 
Anpassungen aufgrund der 
 Rechtsprechung des EuGH zur Gewährung von
 Kindergeld und von Freibeträgen für Kinder an
 Unionsbürger
Hinweis: Ebenfalls am
		24.7.2024 hat die
		Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
		Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen, mit dem
		die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der
		Einkommensteuerpflichtigen für das Jahr 2024 sichergestellt werden soll. Beide
		Vorhaben müssen noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Quelle: Regierungsentwurf eines
		Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des
		Einkommensteuertarifs; NWB
 
					 
												
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