Aktuell kursiert auf verschiedenen
Internetportalen und in den Sozialen Medien die Nachricht, dass ab Oktober
Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für
Zahlungsdienste eingeführt wird. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt
klar: Diese Meldung ist eine Falschbehauptung.

Hierzu führt die
DRV weiter aus:

Um Betrügereien zu erschweren und
die Sicherheit bei Online-Zahlungen zu stärken, wird die EU-Zahlungsrichtlinie
PSD3 (Payment Services Directive 3) ab Oktober 2025 eingeführt. Dadurch müssen
Geldinstitute überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des
Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.

Was ändert sich
mit der EU-Zahlungsrichtlinie PSD3?

Für Einzelüberweisungen wird die
Richtlinie PSD3 verpflichtend eingeführt. Kunden, die keine Verbraucher sind
– zum Beispiel Unternehmen oder Behörden – können bei
Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen
werden soll.

Was bedeutet das
für die Rentenauszahlung?

Rentenempfänger
sind von dieser Prüfung nicht betroffen
, denn die Deutsche
Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens
entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten.
Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es
kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.

Empfehlung zur Vermeidung von
Fehlinformationen:

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass auf
nicht-offiziellen Internetportalen und in Sozialen Medien teils ungenaue und
irreführende Informationen verbreitet werden. Sie rät daher, sich bei Fragen zu
Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu
wenden oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Quelle: DRV, Pressemitteilung v.
23.9.2025;
NWB