Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur
Inflationsausgleichsprämie (IAP) gem.
§ 3 Nr. 11c
EStG erstellt.

In den FAQ werden in erster Linie
steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der
Steuerbefreiung
beantwortet. Viele Antworten aus den FAQ
Corona (Steuern) zu den ähnlichen Regelungen des
§ 3 Nummer 11a
EStG (Corona-Prämie) und des
§ 3 Nummer 11b
EStG (Corona-Pflegebonus) gelten in gleicher oder
ähnlicher Weise auch für die Inflationsausgleichsprämie.

Im Einzelnen gehen
das BMF und die Finanzbehörden der Länder auf die folgenden Fragen näher ein:

  1. Was ist die
    Inflationsausgleichsprämie (IAP)?

  2. Wer kann eine IAP steuerfrei
    erhalten?

  3. Gelten Besonderheiten bei
    Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden
    Personen
    (zum Beispiel
    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse)?

  4. Ist es für die Steuerbefreiung
    von Bedeutung, wann und wie lange der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber
    beschäftigt sein muss?

  5. Gilt die
    Steuerbefreiung auch für
    mehrere Leistungen
    , die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im
    begünstigten Zeitraum gewährt?

  6. Können Arbeitgeber ihren
    Arbeitnehmern in den Jahren 2022 bis 2024 je einen Betrag von bis zu 3.000
    Euro, insgesamt also 9.000 Euro, steuerfrei gewähren?

  7. Fallen auch
    Sachleistungen unter die
    Steuerbefreiung?

  8. Kann der steuerfreie
    Höchstbetrag von 3.000 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft
    werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine
    Zahlung geleistet wurde?

  9. Kann der Arbeitgeber die
    Gewährung der IAP an Bedingungen knüpfen wie
    zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit (ggf. Möglichkeit der Rückforderung der
    Prämie bei Kündigung in einem bestimmten Zeitraum), bestandene Probezeit
    etc.?

  10. Muss ein Zusammenhang der
    Leistung mit der Inflation (Preisentwicklung) vorliegen und wie muss dieser
    gegebenenfalls nachgewiesen werden?

  11. Kann die IAP als
    Weihnachtsgeld ausgezahlt oder damit
    verknüpft werden?

  12. Für welchen Zeitraum gilt die
    Steuerbefreiung nach
    § 3 Nummer 11c
    EStG
    (Begünstigungszeitraum)?

  13. Gilt die Steuerbefreiung auch
    für inflationsbezogene Prämien, die bereits vor dem Tag der Verkündung des
    Gesetzes am 25. Oktober
    2022 beschlossen worden sind, aber erst nach diesem Tag an den
    Arbeitnehmer ausgezahlt werden?

  14. Kann der Arbeitgeber eine
    Sonderleistung (zum Beispiel Weihnachts-
    oder Urlaubsgeld), auf die der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch hat, in eine
    steuerfreie IAP
    umwidmen“?

  15. Kann ein Arbeitgeber eine
    Sonderzahlung an einen Arbeitnehmer als steuerfreie IAP leisten, wenn er im
    Gegenzug geleistete Überstunden kürzt, auf
    die kein Auszahlungsanspruch besteht?

  16. Der Arbeitgeber leistet
    regelmäßig eine freiwillige (steuerpflichtige) Sonderzahlung. Im Jahr 2023
    gewährt er anstelle der freiwilligen Sonderzahlung eine IAP. Ist diese
    steuerfrei?

  17. Wie wirkt sich die IAP, die in
    Form einer Sachleistung erbracht wird, auf die
    50-Euro-Freigrenze des
    § 8 Absatz
    2 Satz 11 Einkommensteuergesetz
    aus?

  18. Kann eine Sonderzahlung als
    steuerfreie IAP neben dem steuerfreien
    Corona-Pflegebonus
    gewährt werden?

  19. Ist die Steuerbefreiung neben
    der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung für
    Minijobs
    anzuwenden?

  20. Unterliegt die steuerfreie IAP
    dem Progressionsvorbehalt?

  21. Ist die steuerfreie IAP vom
    Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung
    auszuweisen
    oder vom Arbeitnehmer in der
    Einkommensteuererklärung anzugeben?

  22. Ist die steuerfreie IAP vom
    Arbeitgeber im Lohnkonto
    aufzuzeichnen?

  23. Ist die steuerfreie IAP auch
    sozialabgabenfrei?

  24. Unterliegt die steuerfreie IAP
    der Pfändung?

Hinweis:

Die FAQ (Stand:
7.12.2022) sind
auf der
Homepage des
BMF
veröffentlicht. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns
an

Quelle: BMF online;
NWB