Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz
		von sog. Whistleblowern hat am
		10.2.2023 nicht
		die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in
		Kraft treten.
Vermittlungsverfahren
		möglich
Bundesregierung und Bundestag haben
		nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern
		über einen Kompromiss zu beraten.
Was der Bundestag
		beschlossen hat
Das Gesetz, das der Bundestag im
		Dezember 2022 verabschiedet hatte, regelt den Umgang mit Meldungen zu
		Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen;
		ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im
		öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen.
		Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den
		ursprünglichen Regierungsentwurf aufgenommen – unter anderem auch mit Blick auf
		Zugehörige der „Reichsbürgerszene“.
Interne und
		externe Meldestellen geplant
Behörden und Unternehmen sollen
		gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise
		entgegennehmen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim
		Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen
		einrichten.
Der Bundestagsbeschluss regelt
		Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der
		Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder
		im Falle bewusst falscher Angaben.
Hintergrund sind Vorgaben einer
		EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen sind. Das Gesetz sollte drei
		Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT, Meldung v. 10.2.2023;
		NWB
					
												
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