Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das „Achte Gesetz zur
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ gebilligt. Damit wurde die
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre
verlängert.

Durch die Gesetzesänderung wird das Halten reiner Elektrofahrzeuge
begünstigt, die bis zum erstmals zugelassen
oder
komplett auf Elektroantrieb
umgerüstet werden. Bisher galt die
Steuerbefreiung für bis zum 31.12.2025 erstmal zugelassene/umgerüstete
Fahrzeuge.

Hinweis: Die Steuerbefreiung
gilt maximal zehn Jahre und wird längstens bis zum 31.12.2035 (bisher:
31.12.2030) gewährt.

Quelle: Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
BGBl. 2025 I Nr. 342 vom 22.12.2025; NWB