Die Bundesregierung informiert über
		gesetzliche Neuregelungen, die ab Januar 2023 gelten. Neben einer Erhöhung des
		Wohn- und des Kindergelds treten Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas in
		Kraft. Zudem entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente, Speisen und
		Getränke zum Mitnehmen müssen künftig in Mehrwegverpackungen angeboten
		werden.
Im Folgenden die
		wesentlichen Änderungen im Überblick:
Familie und
		Kinder
Höheres Kindergeld
		und weitere Verbesserungen für Kinder
Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023
		erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro
		Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich
		durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags
		entlastet.
Kita-Qualitätsgesetz
Für eine bessere Qualität in der
		Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und
		2024 mit je zwei Milliarden Euro. (Inkrafttreten vorbehaltlich der
		Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)
Junge Menschen in
		Pflegefamilien oder Erziehungshilfe entlasten
Aktuell geben junge Menschen in der
		Kinder- und Jugendhilfe 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt ab. Die
		sogenannte Kostenheranziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukunft
		nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und
		Jugendhilfeleistung beteiligen müssen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der
		Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)
Arbeit –
		Soziales – Rente 
Bürgergeld
Bürgergeld – so heißt jetzt
		die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab.
		Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf
		Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Die
		Unterstützung selbst erhöht sich: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein
		alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als
		bisher.
Energiepreispauschale für
		Studierende
Studierende und Fachschülerinnen
		und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten
		in Höhe von 200 Euro.
Midi-Job-Grenze
		auf 2.000 Euro
Die Grenze für Midijobs wird auf
		2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann
		geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Erleichterter
		Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat den
		erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate
		verlängert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das stabilisiert den Arbeitsmarkt
		und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.
Neuregelungen in
		der Sozialhilfe
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue
		Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
		und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
		Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Mehr
		Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente
Die Hinzuverdienstgrenze bei
		vorgezogenen Altersrenten entfällt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die
		Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert
		sich die Bürokratie. Erleichterungen gibt es auch in der
		Künstlersozialversicherung.
Neue
		Beitragsbemessungsgrenzen für 2023
Die Rechengrößen in der
		Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die
		Einkommensentwicklung angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenze in der
		gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich
		4.987,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro
		(monatlich 5.550 Euro).
Beitragssätze in
		der Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der
		gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent in der
		allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen
		Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für
		das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost)
		betragen.
Anhebung der
		Altersgrenzen bei der Rente
Im Jahr 2012 startete die Anhebung
		des Renteneintrittsalters („Rente mit 67“). Im Zuge der
		schrittweisen Anhebung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat.
		Versicherte, die 1957 bzw. 1958 geboren sind und für die keine
		Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65
		Jahren und elf Monaten bzw. mit 66 Jahren. Für die folgenden Geburtsjahrgänge
		erhöht sich die Regelaltersgrenze um je zwei Monate pro Jahrgang. Für die
		Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Absicherung bei
		Erwerbsminderung
Wer in jüngeren Jahren vermindert
		erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden
		Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine
		angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so
		gestellt, als hätten diese über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so
		weitergearbeitet, wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wird in
		Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise
		bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im
		Jahr 2023 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren.
Künstlersozialabgabe ab 2023 bei fünf
		Prozent
Der Abgabesatz in der
		Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2
		Prozent). Durch einen Stabilisierungszuschuss des Bundes in Höhe von rund 59
		Millionen Euro wird der krisenbedingte Anstieg der Künstlersozialabgabe im
		Vergleich zum Vorjahr aber deutlich abgeschwächt. Darüber hinaus werden
		zukünftig die Zuverdienstmöglichkeiten für Versicherte bei einer weiteren nicht
		künstlerischen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft erweitert. Zudem werden
		Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim
		Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der
		gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Zahlung von
		Beitragszuschüssen durch die Künstlersozialkasse.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
		entfällt
Ab 2023 melden die Krankenkassen
		direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte
		arbeitsunfähig sind. Es muss also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
		mehr vorgelegt werden.
Steuern und
		Finanzen 
Bundeshaushalt
		2023
Der Bundeshaushalt 2023 sieht
		Einnahmen und Ausgaben von jeweils von 445,2 Milliarden Euro vor – gut
		zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine „globale
		Krisenvorsorge“ mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro. Daraus können
		pandemiebezogene Mehrbelastungen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg
		entstanden sind, finanziert werden.
Inflationsausgleich für 48 Millionen
		Menschen
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz
		wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die
		Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. Zudem werden
		Familien gezielt unterstützt, indem der Grundfreibetrag und der
		Kinderfreibetrag angehoben werden.
Homeoffice-Pauschale erhöht und
		entfristet
Steuerentlastung bei Homeoffice und
		Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen mit dem
		Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger viele
		steuerliche Verbesserungen. 
Rentenbeiträge
		voll von der Steuer absetzbar
Beschäftigte werden im Jahr 2023 um
		3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie können ihre Rentenbeiträge ab
		dann voll von der Steuer absetzen. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast,
		sondern verhindert auch künftig eine „doppelte Besteuerung“ der
		Renten. 
Effektive
		Durchsetzung von Sanktionen und Bekämpfung von
		Geldwäsche
Sanktionen können nun besser
		umgesetzt werden. Hierzu wird eine Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung
		eingerichtet, die die Maßnahmen koordinieren wird. Das Gesetz beinhaltet auch
		Regelungen zur Geldwäschebekämpfung: Beispielsweise sollen die Barzahlungen
		beim Erwerb von Immobilien ausgeschlossen werden.
Steuererleichterungen für
		Solaranlangen
Für Besitzer von Solaranlagen gibt
		es ab dem 1. Januar 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die
		Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Wer mit
		einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab 2023 von
		der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Ausschlaggebend dafür ist die
		Bruttoleistung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnraum
		darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei Mehrfamilienhäusern maximal 15
		Kilowatt pro Einheit.
Ermäßigte
		Umsatzsteuer in der Gastronomie
Der reduzierte Umsatzsteuersatz von
		sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2023
		verlängert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht
		weiter zu befeuern. Die Regelung galt ursprünglich befristet bis zum 31.
		Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen
		zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen.
		Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Höhere
		Tabaksteuer
Am 1. Januar 2023 steigt die Steuer
		auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann
		durchschnittlich 10 Cent mehr. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am
		17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am 1. Januar
		2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren,
		sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den
		Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern.
Wohnen und
		Bauen
 Mehr Wohngeld für
		mehr Menschen
Die stark gestiegenen Energiekosten
		treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen besonders stark. Bei ihnen
		machen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben aus. Mit der
		bisher größten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt
		bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht
		– im Schnitt verdoppelt.
 Aufteilung des
		CO2-Preises
Je schlechter die Fassade eines
		Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr
		Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Bisher
		mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Ab Januar 2023
		werden Vermieterinnen und Vermieter stärker beteiligt – je nach
		energetischem Zustand des Mietshauses.
Bauen und Sanieren
		für den Klimaschutz
Zum 1. Januar tritt die novellierte
		Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft. Neue Förderboni und leichtere
		Förderbedingungen sollen möglichst vielen Menschen die energetische Sanierung
		ihres Hauses ermöglichen. Für Neubauten wird das
		„Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Förderstandard.
Erleichterungen
		bei Planungs- und Genehmigungsverfahren verlängert
Seit Mai 2020 gelten erleichterte
		Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren. Die Regelungen haben sich als
		geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Um weiter Planungssicherheit vor allem
		für Großvorhaben zu haben, wurden die Bestimmungen bis Ende 2023
		verlängert.
Umwelt und Klima
		
Neue
		Förderrichtlinie zum Umweltbonus
Der Kauf von rein elektrischen
		Fahrzeugen wird über den 1. Januar 2023 hinaus gefördert. Die Förderung wird
		nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben, die nachweislich einen positiven
		Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil an der Förderung beträgt 4.500 Euro
		bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro
		bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der
		Förderung gekauften Autos dürfen ein Jahr lang nicht weiterverkauft
		werden.
Verpflichtende
		Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke To-Go (zum
		Mitnehmen)
Ab 1. Januar 2023 müssen
		To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Dabei
		dürfen diese Produkte nicht teurer als dieselben Produkte in Einwegverpackungen
		sein. Ein Pfandsystem ist jedoch erlaubt.
Landwirtschaft
		
Sechs Milliarden
		Euro jährlich für eine ökologische Landwirtschaft
Ab 2023 stehen in Deutschland
		jährlich rund sechs Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und
		resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume
		zur Verfügung. Grundlage für die Umsetzung ist der nationale
		GAP-Strategieplan.
Antibiotika in der
		Tierhaltung
Eine verbesserte Datenerfassung
		soll für einen umsichtigeren Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sorgen.
		Ziel ist es, damit Resistenzen zu vermeiden.
Mehr Fläche für
		zusätzliches Getreide
Der russische Angriffskrieg auf die
		Ukraine hat zur Verknappung vor allem von Weizen sowie Preissteigerungen auf
		den internationalen Agrarmärkten geführt. Vor diesem Hintergrund hat die
		EU-Kommission den Mitgliedsstaaten einmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit
		eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen für den Ackerbau zu
		lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. Für
		Deutschland bedeutet das, dass die Pflicht vier Prozent der betrieblichen
		Ackerfläche stillzulegen sowie der jährliche Wechsel der Fruchtfolge 2023
		ausgesetzt wird. So kann etwa Weizen zwei Jahre hintereinander angebaut
		werden.
Energie
		
Energiepreisbremsen
Die Strom- Gas- und
		Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark
		gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend
		ab Januar 2023. 
EEG 2023: Ausbau
		erneuerbarer Energien beschleunigen
Das EEG 2023 ist die größte
		energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen
		dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich
		schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am
		Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das
		novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Mehr Windenergie
		auf See
Der Ausbau der Offshore-Windenergie
		wird beschleunigt. Vorgesehen ist eine installierte Leistung von
		Offshore-Windenergie-Anlagen bis zum Jahr 2030 von mindestens 30 Gigawatt und
		mindestens 40 Gigawatt bis 2035. Im Jahr 2045 sollen dann mindestens 70
		Gigawatt erzeugt werden.
Kernkraftwerke
		können befristet weiterbetrieben werden
Atomkraftwerke, die noch in Betrieb
		sind, können bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden. Es geht darum, für
		den bevorstehenden Winter sicherzustellen, dass es zu keiner Strom-Mangellage
		kommt. Das heißt, bis 15. April 2023 bleibt der Weiterbetrieb der drei
		Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 erlaubt.
Schnellerer
		Ausstieg aus der Braunkohle in NRW
Der Braunkohleausstieg in
		Nordrhein-Westfalen wird auf das Jahr 2030 vorgezogen – und kommt damit
		rund acht Jahre früher als bisher geplant.
Gesundheit und
		Pflege 
Triage in der
		Pandemie neu geregelt
Sollten in einer Pandemie die
		Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung
		getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht.
		Hierfür darf ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige
		Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden. Kriterien wie
		Behinderung oder Alter spielen dabei keine Rolle.
Entlastung von
		Pflegekräften in Krankenhäusern
Die Personalsituation in der
		Krankenhauspflege wird durch konkrete Pflegepersonal- bemessung verbessert.
		Außerdem wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Digitalisierung
		weiterentwickelt. Pädiatrie und Geburtshilfe werden finanziell besser
		ausgestattet. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im
		Bundesgesetzblatt.)
Corona-Impfung:
		Übergang in die Regelversorgung
Die Coronavirus-Impfverordnung wird
		über den 31. Dezember verlängert. Insbesondere wird der Anspruch auf
		Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben.
		Neu ist: Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus
		Bundesmitteln vergütet.
Verkehr
		
Mehr Geld für den
		ÖPNV
Die Länder erhalten mehr
		Finanzmittel, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten.
		Der Bund stellt dafür Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur
		Verfügung.
Lkw-Maut
		steigt
Zum 1. Januar steigen die Sätze für
		die Lkw-Maut. Hintergrund für die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue
		Wegekostengutachten. Die Lkw-Maut muss sich an den Kosten für Bau, Betrieb,
		Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – neben den tatsächlich
		verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Das neue
		Wegekostengutachten für Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027
		ab.
Wirtschaft
		
Mehr Verantwortung
		für Unternehmen in der Lieferkette
Das Lieferkettengesetz tritt am 1.
		Januar 2023 in Kraft. Gestärkt werden in globalen Lieferketten Menschenrechte
		und Umweltschutz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland
		Menschenrechte zu achten, indem Sorgfaltspflichten umgesetzt werden. Diese
		Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines
		Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.
Migration –
		Asyl 
Mehr Chancen für
		gut integrierte Geflüchtete
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht
		sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen
		erhalten. Die bisherige Praxis der so genannten Kettenduldungen wird beendet.
		Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes
		Bleiberecht erlangen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im
		Bundesgesetzblatt.)
Digitalisierung
		
Gesetzesverkündung
		künftig elektronisch
Gesetze und Rechtsverordnungen
		werden künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen,
		sondern rein elektronisch im Internet. Die Bekanntmachung wird so beschleunigt
		und der Zugang zum Gesetzestext erleichtert.
Wahlrecht
		
Zur Europawahl
		schon mit 16 Jahren
Das Mindestwahlalter bei den Wahlen
		zum Europäischen Parlament wird von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Die nächsten
		Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2024 statt. (Inkrafttreten
		vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)
Quelle: Bundesregierung
		online, Meldung vom 23.12.2022; NWB 
 
					 
												
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