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Mehr Geld für Rentner, flexiblere
Zeiten in der Pflege und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende
September: Über diese und weitere Neuregelungen informiert die Bundesregierung
in einer aktuellen Meldung.

Ruhestand

Renten steigen

Die Renten steigen zum
1. Juli 2022: im
Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem wird der
sogenannte Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei Erwerbsminderungsrenten
werden Verbesserungen auf den Weg gebracht.

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Arbeit

Kurzarbeitergeld
bis 30. September verlängert

Kurzarbeitergeld soll weiterhin
gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von
Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung wird zum
30. September
2022 verlängert. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die Verordnung
tritt mit Wirkung vom 1.
Juli 2022 in Kraft.

Weitere Informationen

Pflege

Akuthilfen für
pflegende Angehörige verlängert

Durch die Corona-Pandemie sind
pflegende Angehörige besonders belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie es
im Herbst konkret weitergehen wird, werden die Akuthilfen bereits jetzt bis
Ende Dezember 2022 verlängert. Pflegezeit und Familienpflegezeit können somit
flexibler gestaltet werden. Auch können im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage in
Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen

Gesundheit

Das gilt jetzt bei
Corona-Tests

Zum 30. Juni tritt die neue
Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Wichtig: Weiterhin wird es eine
flächendeckende Infrastruktur für Bürgertests geben. Bürgerinnen und Bürger
müssen sich in bestimmten Fällen mit drei Euro an einem Test
beteiligen.

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Familie

Grundsicherung:
Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung für
Erwachsene

Ab Juli erhalten rund 2,9 Millionen
von Armut betroffene Kinder in Deutschland monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser
Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt. Erwachsene
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten
einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der
Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern.

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Einmaliger
Kinderbonus 2022

Für jedes Kind, das Anspruch auf
Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll Familien in
Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise
abfedern. Der Kinderbonus ist Teil einer Reihe von Entlastungen, die die
Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli ausgezahlt und muss
nicht extra beantragt werden.

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Energie

Keine
EEG-Umlage
mehr

Stromkunden müssen ab dem
1. Juli 2022
keine
EEG-Umlage mehr zahlen. Die
Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher
weitergeben. Ein entsprechendes Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch
die
EEG-Umlage ist am
28. Mai 2022 in
Kraft getreten.

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Verbraucherschutz

Mietspiegel
werden rechtssicherer

Anhand von Mietspiegeln können
Vermieter Mieterhöhungen begründen – und Mieter können mit ihrer Hilfe
überprüfen, ob diese berechtigt sind. Mietspiegel müssen deshalb den
Wohnungsmarkt realistisch abbilden. Zum
1. Juli 2022
treten nun Mindestanforderungen an Mietspiegel in Kraft, um mehr
Rechtssicherheit zu erreichen.

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Online-Verträge
kündigen mit einem Klick

Das Gesetz für faire
Verbraucherverträge hat bereits wichtige Verbesserungen gebracht. Am Telefon
aufgeschwatzte Verträge – etwa Energielieferverträge oder Zeitungs-Abos
– sowie überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehören der
Vergangenheit an. Im Online-Bereich reichen oft wenige Klicks, um Verträge
abzuschließen. Nun wird ein Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit
eingeführt.

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Rücknahmepflicht
für Elektro-Altgeräte

Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme von
Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selbst mehrmals im Jahr
Elektrogeräte anbieten. Für kleine Elektro-Altgeräte ist dies verpflichtend
– unabhängig vom Neukauf eines Gerätes, für größere Altgeräte gilt dies
beim Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes. Das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird ab dem
1. Juli 2022
entsprechend geändert.

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Telefonieren im
Ausland ohne Zusatzkosten

Im Ausland telefonieren, im
Internet surfen oder Kurznachrichten verschicken: Das ist auch weiterhin ohne
zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat
haben einer Verlängerung der geltenden Regelungen für das Roaming zu
Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Die EU-Verordnung gilt in der EU sowie den
EWR-Staaten.

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Soziales

Grundsicherung:
Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt

Jobcenter dürfen vom
1. Juli 2022 bis
zum 1. Juni 2023
bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit
geht die Bundesregierung einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Bürgergeld.
Wird dieses eingeführt, werden auch Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu
geregelt.

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Finanzen
Sondervermögen: 100 Milliarden Euro für die
Bundeswehr

Deutschland braucht eine gut
ausgestattete Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen
gewachsen zu sein. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Sondervermögen
zugestimmt. Für umfassende Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro
bereit.

Weitere Informationen

Bundesregierung online, Meldung v.
30.6.2022;
NWB