Die Maßnahmen der sog.
		Entlastungspakete I und II treten – teilweise rückwirkend in Kraft. Über diese
		und weitere gesetzliche Neuregelungen informiert die
		Bundesregierung.
Entlastungspaket
		I
 Um die steigenden Energiepreise
		abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg
		gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die
		Entfernungspauschale, der
		Grundfreibetrag und der
		Arbeitnehmerpauschbetrag.
 Entlastungspaket
		II
Mit dem zweiten Entlastungspaket
		erhalten Bürger weitere Unterstützung: Eine einmalige
		Energiepreispauschale, einen einmaligen
		Kinderbonus, die temporäre
		Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
		und das 9-Euro-Ticket.
Höherer
		Heizkostenzuschuss
Zusätzlich werden 2,1 Millionen
		Menschen mit einem einmaligen
		Heizkostenzuschuss entlastet – vor
		allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit
		BAföG. Wegen der zuletzt
		noch stärker gestiegenen Energiekosten verdoppelt sich der Zuschuss gegenüber
		dem ursprünglichen Entwurf. Das Gesetz tritt am
		1. Juni 2022 in
		Kraft.
Sichere
		Energieversorgung 
Der Angriff Russlands auf die
		Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.
		Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend daran, die Versorgungssicherheit zu
		gewährleisten. Ein wichtiger Schritt: die Modernisierung des
		Energiesicherungsgesetzes. Das entsprechende Gesetz trat am
		22. Mai 2022 in
		Kraft. 
Sanktionen gegen
		Russland effektiv durchsetzen 
Die EU-Sanktionen gegen Russland
		umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen,
		Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie
		Im- und Exportrestriktionen. Das Gesetz soll eine effektive
		Durchsetzung der Sanktionen in Deutschland sicherstellen.
		
Grundsicherung für
		ukrainische Geflüchtete 
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Die Bundesregierung ermöglicht
		registrierten Geflüchteten aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel in die
		Grundsicherungssysteme. Sie werden ab 1. Juni wie anerkannte Asylsuchende
		behandelt und haben damit Anspruch auf Leistungen der
		Grundsicherung. Die Geflüchteten erhalten zudem erleichterten
		Zugang zu Integrations- und Sprachkursen sowie zum Arbeitsmarkt. 
 Bundesregierung online, Meldung v.
		27.5.2022;
		NWB
 
					 
												
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