Der Bundesrat hat am
24.11.2023 der
„Vierzehnten Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung“
zugestimmt.

Damit wurden die
Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der
Verbraucherpreise für das Jahr 2024 wie folgt
angepasst:

  • Der Sachbezugswert für die
    Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von
    265 € auf 278 € pro Monat (kalendertäglich: 9,27
    €).

  • Der Sachbezugswert für die
    freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 288 €
    auf 313 € pro Monat.

Für die jeweiligen
Mahlzeiten gelten damit folgende
Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 65
    €/2,17 € (2023: 60 €/2 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 124
    €/4,13 € (2023: 114 €/3,80
    €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 124
    €/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €).

Quelle:
BR-Drucks. 512/23
(Beschluss) v. 24.11.2023
,
§ 2 Abs. 2
SvEV (il)