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Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat einen
Steuerguide für Influencer veröffentlicht.

Darin gibt das Ministerium einen Überblick darüber, welche
Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob
Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Das Ministerium weist
zugleich darauf hin, dass der Steuerguide keine Fachberatung ersetzt.

Hinweis: Zu finden ist der
Steuerguide auf der
Homepage des Ministeriums.

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v.
9.6.2022, NWB