Der Bundestag hat am 26.6.2025 den
Entwurf eines „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ beschlossen. Das
Gesetz sieht neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes u.a. die
Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung von 30 % pro Jahr für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vor. Der Bundesrat muss dem
Vorhaben noch zustimmen.

Die geplanten
Maßnahmen im Überblick:

Wiedereinführung
und Aufstockung der degressiven AfA ab Juli 2025 bis Ende
2027

Üblicherweise schreiben Unternehmen
neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge über die Jahre ihrer
Nutzungsdauer linear, d. h. mit gleichbleibenden Jahresbeträgen vom
Anschaffungswert, ab. Geplant ist, neben der linearen AfA bei beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die sog. degressive AfA
wieder einzuführen, und zwar im Umfang von maximal 30 % pro
Jahr
. Dies soll für Wirtschaftsgüter gelten, die
nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028
angeschafft oder hergestellt worden sind. Das bedeutet, dass Unternehmen
bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts 30 % der Anschaffungskosten
mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr sollen erneut
30 % auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können. Der bei der
degressiven AfA anzuwendende Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache des
bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes
betragen.

Bereits in der Vergangenheit wurde
die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mehrfach
befristet wiedereingeführt – zuletzt für Wirtschaftsgüter, die nach dem
31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Hierbei beträgt der Abschreibungssatz maximal das 2‑fache der linearen
AfA, höchstens jedoch 20 % pro Jahr (s. hierzu unsere Mandanten-Information
Juni 2024).

Schrittweise
Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1.1.2028

Geplant ist, die Körperschaftsteuer
von derzeit 15 % ab dem 1.1.2028 in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent
bis auf 10 % ab dem VZ 2032 zu senken.

Förderung der
Elektromobilität

Ferner ist eine beschleunigte
Abschreibung der Anschaffungskosten für betriebliche
Elektrofahrzeuge
mit fallenden Staffelsätzen
geplant:

  • Im Jahr der Anschaffung 75
    %,

  • im ersten Jahr danach 10
    %,

  • im zweiten und dritten
    Folgejahr 5 %,

  • im vierten Folgejahr 3 %
    und

  • im fünften Folgejahr 2
    %.

Die Regelung soll für E-Autos
gelten, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 neu
angeschafft
werden. Zudem ist vorgesehen, die
Bruttolistenpreisgrenze für die Besteuerung der privaten Nutzung elektrischer
Dienstwagen, die nach dem 30.6.2025 angeschafft werden, von aktuell 70.000
€ auf 100.000 € zu erhöhen.

Ausweitung der
Forschungszulage

Darüber hinaus soll die
Forschungszulage auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten
ausgeweitet werden, wenn die förderfähigen Aufwendungen im Rahmen eines
begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, welches
nach dem 31.12.2025 begonnen hat, entstanden
sind. Dabei sollen die Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen
Abschlag von 20 % berücksichtigt werden. Zudem ist eine Anhebung der maximalen
Bemessungsgrundlage für nach dem 31.12.2025 entstandene förderfähige
Aufwendungen von 10 Mio. € auf 12 Mio. € vorgesehen.

Schrittweise
Senkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene
Gewinne

Für
Personengesellschaften soll der Steuersatz
auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 % auf 27 %
(Veranlagungszeitraum 2028/2029), 26 % (Veranlagungszeitraum 2030/2031) und 25
% (ab dem Veranlagungszeitraum 2032) abgesenkt werden.

Hinweis: Die Zustimmung
des Bundesrats steht derzeit (Stand: 27.6.2025) noch aus. Möglicherweise
erfolgt eine Verabschiedung des Gesetzes bereits vor der parlamentarischen
Sommerpause. Über den weiteren Gang des Verfahrens und die endgültigen
Regelungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Quelle: Entwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD für ein Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in der Fassung der
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/629), Stand:
25.06.2025; NWB