Eine seit längerem bekannte
Betrugsmasche ist aktuell wieder vermehrt im Umlauf: Täter geben sich als das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus und versuchen über gefälschte Bescheide
mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgern zu
erlangen. Hierüber informiert das BZSt.

Die
Vorgehensweise:

  • Täter versenden
    Phishing-E-Mails mit dem offiziellen Logo des
    BZSt
    . Diesen E-Mails, die in ihrer Optik und im Inhalt
    variieren können, ist als Anlage ein gefälschter Bescheid beigefügt, welcher
    mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 versehen ist.

  • Die Inhalte des angeblichen
    Bescheides variieren ebenfalls. Häufig handelt es sich um ein Bußgeld, welches
    auf Grund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen gezahlt werden soll
    oder um eine Verifizierung der IBAN im Zusammenhang mit einem
    SEPA-Lastschriftmandat.

  • Lediglich das
    Aktenzeichen 120. G59 201 729 ist bei allen Varianten des betrügerischen
    Schreibens gleich
    .

  • Der gefälschte Bescheid enthält
    außerdem einen Link, dem die Empfänger folgen sollen, um in einer Eingabemaske
    persönliche Daten zu offenbaren oder Zahlungen zu leisten.

Das BZSt weist im
Zusammenhang mit den Betrugsversuchen auf Folgendes
hin:

Was Empfänger des
gefälschten Bescheids tun sollten

  • Nicht antworten und die E-Mail
    sowie den gefälschten Bescheid löschen.

  • Keine persönlichen Daten
    preisgeben.

  • Keine Zahlungen leisten.

  • Vorfall melden: Sollten
    Personen aufgrund einer betrügerischen Nachricht persönliche Daten preisgegeben
    oder Zahlungen geleistet haben, sollten sie umgehend die Bank und die Polizei
    informieren.

So erkennen Sie
Betrugsversuche

  • Ungewöhnliche
    Zahlungsaufforderungen, z. B. per E-Mail oder SMS: Das BZSt verschickt diese
    per Post. Auch sprachlich fehlerhafte Schreiben können ein Hinweis auf einen
    Betrugsversuch sein.

  • Überweisungen auf Konten im
    Ausland: Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf ein inländisches
    Konto der Bundeskasse.

  • Keine Information zum
    zuständigen Bereich: Echte Schreiben enthalten Namen, Telefonnummer und
    E-Mail-Adresse des Bearbeiters oder Kontaktdaten des zuständigen
    Fachbereichs.

Hinweis: Weitere
Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie auf der
Webseite des BZSt.

Quelle: BZSt online,
Meldung v. 30.6.2026; NWB