Der Koalitionsausschuss hat sich am
		23.3.2022 auf ein
		Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt.
		
Hintergrund: Die
		Regierungskoalition hat sich bereits im Koalitionsausschuss vom
		23.2.2022 auf ein
		Paket zur Entlastung der Bürger sowie von Unternehmen geeinigt. (s. hierzu
		unsere Nachricht v. 28.2.2022). Dazu zählt u.a. die Unterstützung zur Senkung
		der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der
		EEG-Umlage ab dem
		1.7.2022, die
		Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der
		Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen.
		Darüber hinaus hat die Koalition am
		17.3.2022 eine
		Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld,
		BAföG,
		Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld beschlossen (s. hierzu unsere
		Nachricht v. 21.3.2022). 
Zur weiteren
		Entlastung der Bürger sollen nun die folgenden Maßnahmen zeitnah auf den Weg
		gebracht werden:
1.
		Energiepreispauschale
Allen einkommensteuerpflichtigen
		Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in
		Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die
		Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den
		geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie,
		steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt
		werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern.
		Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des
		Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale
		unterliegt der Einkommensteuer. 
Selbständige erhalten
		einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer
		Einkommensteuer-Vorauszahlung. Um in Zukunft einen einfachen und
		unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu
		ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen
		Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.
2.
		Familienzuschuss
Zur Abfederung besonderer Härten
		für Familien wird schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein
		Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus
		wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
3. Einmalzahlung
		für Empfänger von Transferleistungen
Im Angesicht der gestiegenen
		Preisdynamik wird die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für
		Empfänger von Sozialleistungen um 100 Euro pro Person erhöht. Bei den jetzigen
		Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum
		1.1.2023 die
		Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht
		werden.
4. Absenkung der
		Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate 
Zur Reduzierung der Belastung der
		Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der
		Logistikbranche durch die hohen Kraftstoffpreise, wird die Energiesteuer auf
		Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – befristet für drei
		Monate. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Absenkung an die
		Verbraucher weitergegeben wird.
5. Neun Euro/Monat
		für 90 Tage ÖPNV
Für 90 Tage wird ein Ticket für 9
		Euro/Monat („9 für 90“) zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
		eingeführt.
Hinweis: Das gesamte
		Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten können Sie auf
		der
		Homepage des BMF
		einsehen.
 Bundesfinanzministerium online,
		Meldung v. 24.3.2022;
		NWB
					
												
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