Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.11.2024 einen
		Fragen-Antworten-Katalog zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht. Darin
		werden die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung
		beantwortet.
Hintergrund: Mit dem
		Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen für
		nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1.1.2025 ist
		bei Umsätzen zwischen inländischen
		Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung
		(E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser verpflichtenden
		E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private
		Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
In den FAQ geht das BMF auf folgende Fragen
		ein:
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Warum wird die verpflichtende E Rechnung 
 eingeführt?
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Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen 
 Rechnungen?
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Was ist ein „inländisches 
 Unternehmen“?
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Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden 
 E-Rechnung?
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Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E 
 Rechnung?
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Brauchen Unternehmen eine Leitweg ID? 
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Welche Formate sind für eine E-Rechnung 
 zulässig?
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Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen 
 werden?
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In welchem Umfang muss eine E Rechnung eine elektronische 
 Verarbeitung ermöglichen?
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Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt 
 werden?
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Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E 
 Rechnung?
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Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E 
 Rechnungen?
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Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt 
 werden?
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Wie kann eine E Rechnung beim Finanzamt eingereicht 
 werden?
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Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder 
 Hinweise für deren Überarbeitung melden?
Hinweis: Den
		Fragen-Antworten-Katalog (Stand: 19.11.2024) können Sie auf der
		Homepage des BMF einsehen.
Quelle: BMF online; NWB
 
					 
												
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