Der Bundesrat hat am
11.7.2025 die
Verlängerung der Mietpreisbremse gebilligt. Damit läuft die Mietpreisbremse
weiter bis zum 31.12.2029.
Im Kern regelt die Mietpreisbremse,
dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche
Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent
übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete
mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in
denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in
denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau
damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen
Landesregierungen fest
Die Mietpreisbremse existiert seit
2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum
31.12.2025
auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer
von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese
zeitliche Einschränkung entfällt nun.
Die Verlängerung der
Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten
Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des
Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den
anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch
durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern –
aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.
Hinweis: Da der
Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt
und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Quelle: BundesratKOMPAKT,
Meldung v. 11.7.2025; NWB
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