Der Bundesrat hat am
22.3.2024 dem
Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom
21.2.2024
bestätigt.

Auf Vorschlag des
Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen,
darunter:

  • Einführung einer degressiven
    Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5
    Prozent,

  • Einführung einer degressiven
    AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,

  • auf vier Jahre befristete
    Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer)
    sowie

  • Ausweitung der steuerlichen
    Forschungsförderung.

Das Gesetz hat zum Ziel, mit
steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in
Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Das Wachstumschancengesetz war am
17.11.2023 vom
Bundestag verabschiedet worden. Am
24.11.2023 hatte
der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem
Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun
zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung
v. 22.3.2024;
NWB