Die Energiesteuer für die
wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt.
Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der
Bundesrat am 20.5.2022 in verkürzter Frist
gebilligt.

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Abmilderung der
Folgen hoher Kraftstoffpreise

Ziel der Maßnahme ist es,
kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise
abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Absenkung auf das
europarechtlich vorgeschriebene Mindestmaß

Als Reaktion auf steigende
Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten
auf das europäische Mindestmaß. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach
Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um
14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg
entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was
etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Mindereinnahmen
für den Bundesetat

Die temporäre Senkung der
Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung
Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro
zur Folge haben.

Hinweis: Das Gesetz kann
nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten
ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie
geplant zum 1.6.2022 in Kraft treten kann.

BundesratKOMPAKT, Meldung v.
20.5.2022;
NWB