Der gesetzliche Mindestlohn wird
zum 1.1.2026 auf
13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60
€ brutto. Die Bundesregierung hat die sog. Fünfte
Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und damit den Weg für die Erhöhung
freigemacht.

Hierzu führt die
Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Zum 1.1.
    2026
    steigt der gesetzliche Mindestlohn auf
    13,90 € brutto pro Stunde, zum
    1.1.2027 auf 14,60 € brutto pro
    Stunde.

  • Im Juni 2025 hatte die
    unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des
    gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per
    Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam
    werden.

  • Auch die
    Minijob-Grenze wird zum
    1.1. 2026
    steigen. Sie liegt aktuell bei 556 € brutto im Monat. Der gesetzliche
    Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn
    Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit
    jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren
    Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

Quelle: Bundesregierung online,
Meldung v.
29.10.2025
; NWB