Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
zugestimmt. Das Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit
werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen
und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre verlängert.

Neben Regelungen zur Verbesserung
der Bekämpfung von Schwarzarbeit enthält das Gesetz u.a. eine umsatzsteuerliche
Regelung zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten
Grundstücken
. Es wird klargestellt, dass die
Vorsteueraufteilung für gemischt genutzte Grundstücke grundsätzlich nach dem
Verhältnis der Nutzflächen vorzunehmen ist (sog. Flächenschlüssel), es sei
denn, eine andere Methode führt zu einer sachlich präziseren Zuordnung. Ferner
wurde eine Übergangsregelung zur sog.
Umsatzsteuerlagerregelung
eingeführt.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung
und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, BGBl. 2025 I Nr. 369;
NWB