Aktuell werden erneut Betrugsversuche gemeldet, mit denen Betrüger
unter Hinweis auf die Steuerverwaltung an persönliche Informationen und Geld
von Bürgern gelangen wollen. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen und für
Wissenschaft Saarland (FinMin) aufmerksam.

Hierzu führt das FinMin weiter
aus:

  • Die E-Mails weisen als Absender fälschlicherweise das
    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus und tragen Überschriften wie
    beispielsweise: „Hinweis zur verspäteten Abgabe der Einkommensteuer 2023“ oder
    ähnliches. Bürger werden hierin zur Zahlung eines Verspätungszuschlags
    aufgefordert.

  • Die gefälschten E-Mails werden von verschiedenen
    Absenderadressen, beispielsweise
    „news@bzst-infos.de“ oder
    „info@bzst-zahlungsfrist.com“ versendet und
    enthalten häufig ein PDF-Dokument, das einen Bescheid des BZSt darstellen soll.
    In der E-Mail werden die Empfänger dazu aufgefordert, auf einen Link zu klicken
    oder eine Zahlung zu leisten, um angebliche Strafen für eine verspätete Abgabe
    der Steuererklärung zu begleichen.

Die Anschreiben, die oft im PDF-Format der E-Mail angehängt sind,
wirken auf den ersten Blick wie offizielle Schreiben.

Anhand folgender Hinweise kann ein Schreiben mit
betrügerischer Absicht erkannt werden:

  • Die Absenderadresse suggerieren eine
    offizielle E-Mail
    -Adresse des BZSt:
    poststelle@bzst.de-mail.de oder
    mail@bzst.bund.de.

  • Es wird kein
    Ansprechpartner
    angegeben.

  • Es wird lediglich eine
    Handynummer
    als Durchwahl angegeben.

  • Die Überweisung soll auf ein Konto außerhalb Deutschlands
    erfolgen (oftmals mit einer spanischen oder irischen IBAN).

Hinweise:

Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten, empfehlt das FinMin
Saarland, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich
zu löschen. Die Steuerverwaltungen werden in einer E-Mail niemals
Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern,
PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Schreiben hat das
BZSt auf seiner
Homepage zusammengestellt.

Quelle: Saarländisches Finanzministerium,
Pressemitteilung v. 25.11.2025,
NWB