Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das Bundessozialgericht in letzter Instanz entschieden.Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Kläger befand sich...