Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen zur
Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
veröffentlicht.

Hintergrund: Die vielen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und
finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Mit mehreren
Schreiben hat das BMF steuerliche Erleichterungen für Helfende erlassen. Die
nun vom BMF veröffentlichten FAQ sollen einen kurzen Überblick über die näheren
Einzelheiten geben.

Im Einzelnen geht
das BMF auf die folgenden Fragen näher ein:

Gesellschaftliches
Engagement

  1. Wie werden Spenden steuerlich
    berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen,
    Verfahren und Nachweisen?

  2. Engagierte Bürgerinnen und
    Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur
    Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde
    beachten?

  3. Wie werden Sachspenden (zum
    Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere
    Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen,
    der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?

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    Hat es umsatzsteuerliche
    Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel
    Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

  5. Sind bestimmte
    Umsatzsteuerbefreiungsnormen auf die entgeltlichen Überlassungen von
    Sachmitteln und Räumen sowie von Personal zwischen steuerbegünstigten
    Einrichtungen anwendbar?

  6. Sind bestimmte
    Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und
    Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?

  7. Darf jede steuerbegünstigte
    Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige
    Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im
    Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

  8. Dürfen steuerbegünstigte
    Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige
    Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären
    Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden (zum Beispiel durch
    Unterstützung der Kriegsflüchtlinge)?

  9. Wie sind entgeltliche
    Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger
    Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit
    dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden?

  10. Können Geldzuwendungen oder
    Sachspenden, die direkt an die Kriegsflüchtlinge gegeben werden, steuerlich
    geltend gemacht werden?

  11. Können Spenden, die direkt auf
    ein Spendenkonto einer ukrainischen Organisation eingezahlt werden, in
    Deutschland steuerlich geltend gemacht werden?

  12. Dürfen Kriegsflüchtlinge – mit
    oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft – beitragsfrei in Sportvereinen
    mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins
    gefährdet?

Unterbringung von
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

  1. Dürfen steuerbegünstigte
    Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige
    Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten
    unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet
    ist?

  2. Führt die Aufnahme von
    Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten
    Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der
    Steuerbefreiung?

  3. Führt die Aufnahme von
    volljährigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinerziehende in ihren
    Haushalt zum Wegfall der Steuerklasse II?

  4. Können Aufwendungen für den
    Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche
    Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die
    private Unterbringung entstanden sind)?

  5. Ich möchte Kriegsflüchtlingen
    aus der Ukraine unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen. Muss ich dann
    Einkünfte in Höhe der Mieteinnahmen, auf die ich verzichte,
    versteuern?

  6. Ich habe eine Wohnung, die ich
    eigentlich zu vermieten beabsichtige. Hätte es Auswirkungen auf meinen
    Werbungskostenabzug, wenn ich die Wohnung vorübergehend und unentgeltlich oder
    sehr günstig Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung
    stelle?

  7. Ich habe eine Ferienwohnung,
    die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste
    vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und
    unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung
    stelle?

  8. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus
    der Ukraine in meine selbstgenutzte Wohnung aufgenommen und erhalte hierfür von
    den Behörden eine pauschale Kostenerstattung. Führt dies zu steuerpflichtigen
    Einkünften?

  9. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus
    der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich
    bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und
    Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c
    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der
    Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums
    rückwirkend weg?

  10. Führen Nutzungsänderungen von
    unternehmerisch genutzten Räumlichkeiten der öffentlichen Hand zu
    umsatzsteuerlichen Konsequenzen?

  11. Ich habe eine Wohnung, die dem
    Betriebsvermögen zugeordnet ist. Hätte es Auswirkungen auf meinen
    Betriebsausgabenabzug oder auf die Betriebsvermögenseigenschaft, wenn ich sie
    vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur
    Verfügung stelle?

  12. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus
    der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich
    aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten
    Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Unterstützungen an
Arbeitnehmer

  1. Können Teile des Arbeitslohns
    oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet
    werden?

  2. Kann der Arbeitgeber Spenden
    der Arbeitnehmer steuerfrei erstatten?

  3. Können Arbeitnehmer
    Aufwendungen für den Unterhalt von Personen geltend machen, obwohl diesen
    Aufwendungen Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers
    gegenüberstehen?

  4. Sind steuerfreie Beihilfen und
    Unterstützungen des Arbeitgebers möglich?

  5. Sind Arbeitslohnspenden
    beitragsfrei in der Sozialversicherung?

Hinweis: Die Ausführungen
gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall
trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen
werden dem BMF zufolge stetig in das Dokument aufgenommen.

Die FAQ (Stand:
5.7.2022) sind
auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.

Quelle: BMF online,
NWB