Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen eine aktualisierte Fassung des
Merkblatts zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Arbeitnehmer-Ehegatten
veröffentlicht.

Das zwischen dem BMF und den
obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl
für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer
sind“ soll die Steuerklassenwahl erleichtern und gibt weitere Hinweise, u.a.
zum Faktorverfahren.

Aus der Tabelle können die
Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die
Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer
entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen
sind, sind diese vor Anwendung der Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn
abzuziehen

Hinweis: Das Merkblatt
ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.

Quelle: BMF online;
NWB