Der Bundesrat hat am 25.11.2022 den
steuerlichen Entlastungen beim Steuertarif sowie beim Kindergeld zugestimmt.
Die gute Nachricht: Die in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen
Beträge (s. hierzu unsere Nachricht v. 10.08.2022) wurden teilweise noch
erhöht.

Endgültig
beschlossen wurden die folgenden Werte:

  • Anhebung des
    Grundfreibetrags von derzeit 10.347 €
    auf 10.908 € ab 2023 und auf 11.604 € ab 2024. Der hieran
    angelehnte Unterhaltshöchstbetrag steigt
    ebenfalls entsprechend an.

  • Anhebung des
    Kinderfreibetrags für das Jahr 2022 von
    2.730 € auf 2.810 €, für 2023 auf 3.012 € und für 2024 auf
    3.192 €.

  • Anhebung des
    Kindergelds zum 1.1.2023 auf 250 €
    für jedes Kind.

Hinweis:

Der
Spitzensteuersatz von 42 % wird im Jahr 2023
ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 € (bislang 58.597
€) erhoben und im Jahr 2024 ab 66.761 €. Bei der sog.
Reichensteuer ändert sich dagegen nichts.

Quelle:
Inflationsausbleichsgesetz, BR-Drucks. 576/22, die Veröffentlichung im BGBl.
steht noch aus; NWB